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Sicherheitsbegriffe mit "L"
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Lasermikrofon

Beim Abhören mit Hilfe von Lasermikrofonen wird ein unsichtbarer Laserstrahl auf die Fensterscheibe des abzuhörenden Raumes gerichtet und erfasst die Vibrationen auf dem Glas des Fenster, die durch das Reden im Raum entstehen. Selbst in normaler Zimmerlautstärke gesprochene Worte sind so über mehrere hundert Meter Luftlinie hinweg klar und deutlich hörbar zu machen. Abhilfe schaffen nur spezielle metallbedampfte Folien, die auf die Fensterscheibe aufgebracht werden können. Doppelverglasungen bei Fenstern hingegen, sind weitestgehend wirkungslos.

Lauschabwehr

Bei einem effektiven Lauschabwehreinsatz muss man alle in Frage kommenden Angriffsarten abwehren bzw. detektieren können. In der Regel kommen bei einem Lauschangriff winzig kleine Mikrofone zum Einsatz, die an den undenkbarsten Stellen unsichtbar versteckt werden. Eine Lauschabwehr setzt somit nicht allein fundiertes Fachwissen voraus, sondern auch eine Gerätschaft die in der Lage ist, ein breites Spektrum der möglichen Spionageangriffsmethoden und Techniken zu überprüfen.

Leumund / Leumundsüberprüfung

Als Leumund bezeichnet man die aus der Meinung anderer resultierende soziale Einschätzung, den Ruf und das Ansehen einer Person. Bei der Leumundsüberprüfung sollen Fragen z.B. zu Vorstrafen, Lebensführung, Schulden etc. beantwortet werden.

Unter dem Leumund einer Person versteht man im weitesten Sinne den Ruf, egal ob guter oder schlechter, eines Menschen, also sein Ansehen bei anderen Personen. Ruf und Ansehen einer Person oder Firma werden auch als Reputation bezeichnet.

Grund für die Beauftragung einer Detektei im Zusammenhang mit Leumundsermittlungen können privater aber auch betrieblicher Natur sein.

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